AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag der FDS Hotel gGmbH
(Stand: Januar 2024)

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der FDS Hotels (Heidehotel Bad Bevensen, Seehotel Rheinsberg), sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen in gesonderten Verträgen getroffen werden. Als Kunde gilt der Nutzer der vom Hotel erbrachten Leistungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Angebotes des Kunden durch das entsprechende Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung dem Kunden schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das jeweilige Hotel und der Kunde. Soweit ein Dritter für den Kunden telefonisch oder schriftlich bestellt, ist das Hotel berechtigt, die Ausführung der Leistung oder Bestellung von der Vorlage einer ausdrücklichen Vollmacht abhängig zu machen. Für den Fall, dass die Vollmacht nicht vorgelegt wird oder der Bevollmächtigte nachträglich den Umfang der Vollmacht bestreitet, haftet der Besteller für den daraus entstehenden Schaden.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistung, Preis, Zahlung und Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die am Tag der Rechnungsstellung jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind die lokalen Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie z.B. die Kurtaxe.
4. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemeinen für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
6. Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich bei der Abreise des Kunden zu zahlen. In anderen Fällen sind Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum zehn Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen (§ 288 BGB). Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmung für Aufenthalte, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag gesondert schriftlich vereinbart.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme von Leistungen (No-Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertraglich vereinbarte Leistungen nicht bzw. nicht in dem vereinbarten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt (sog. No-Show). Dies gilt jedoch nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von diesem zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder wenn dem Kunden ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dadurch Zahlungsansprüche oder Schadensersatzansprüche des Hotels begründet werden. Dieses Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis spätestens zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt hat, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von dem Hotel zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Zugang der Erklärung des Kunden beim Hotel.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie eventuell eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarten Vergütungen zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung(en) mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsangebote für den gesamten Aufenthalt zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Die FDS Hotels empfehlen dem Kunden eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um etwaige Stornierungskosten zu decken.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels diesem gegenüber auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III, Nr.7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn beispielsweise
− höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
− Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei insbesondere die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
− das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
− ein Verstoß gegen oben genannte Klausel I Nr.2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr im Heidehotel und ab 15:00 Uhr im Seehotel des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Die Anreise muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Bei einer verspäteten Anreise ist das Hotel bis spätestens um 18:00 Uhr am Tag der Anreise darüber zu verständigen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel die gebuchten Zimmer anderweitig vermieten.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr im Heidehotel und um 11:00 Uhr im Seehotel geräumt zur Verfügung zu stellen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart worden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 10 EUR pro Stunde und ab 18:00 Uhr 100 % des Logispreises (Listenpreis) dem Kunden berechnen. Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

VII. Anforderungen an den Kunden
1. Die FDS Hotels sind besondere Hotels für Menschen mit Körperbehinderungen und Mehrfachbehinderungen.
2. Die Hotels verfügen über kein eigenes Pflegepersonal. Der Kunde muss in der Lage sein wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens ohne ständige Hilfe selbst zu erfüllen. Wer auf Grund seines körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen ist, muss auf eigene Kosten für eine Begleitperson sorgen. Die Hotels vermitteln gerne den Kontakt zu ortsansässigen Sozialstationen, Anbietern von ambulanten Diensten und ähnliche. Durch die Empfehlung entsteht keine Pauschalreise im Sinne der Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302. Konkrete Absprachen und Vereinbarungen hat der Kunde selbst zu erfüllen.

VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiteren haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Weiterhin haftet das Hotel für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um diese Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld und Wertgegenstände bis € 800. Geld und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt die vorstehende Nummer 1 entsprechend.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Nummer 1.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Nummer 1.

IX. Datenschutz
1. Das Hotel erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Abwicklung des Beherbergungsvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz Grundverordnung.
2. Das Hotel stellt dem Kunden ein gesondertes Merkblatt „Hinweise zur Datenverarbeitung“ zur Verfügung.

X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Keine Partei kann sich auf eine hiervon abweichende Übung berufen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für das Seehotel Rheinsberg und für das Heidehotel Bad Bevensen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechseltätigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Betreibergesellschaft FDS Hotel gGmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft FDS Hotel gGmbH.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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